413.310
CH-AG
§ 4 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Vertragliche Regelung; Auflösung der ALWWK
Überführung
§ 4 Überführungs-Dekret · Vertragliche Regelung; Auflösung der ALWWK
1. ALWWK und APK regeln die Einzelheiten der Überführung in einem Vertrag.
2. Die Auflösung der Kasse und die Zustimmung der Mitglieder zur Übertragung des Vermögens auf die APK richten sich nach den statutarischen Bestimmungen der ALWWK.