413.310
CH-AG
§ 3 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Überführung der ALWWK in die APK
Überführung
§ 3 Überführungs-Dekret · Überführung der ALWWK in die APK
1. Die Aargauische Lehrerwitwen- und -waisenkasse (ALWWK) überführt ihre Mitglieder per 1. Januar 2004 in die APK.
2. Die APK übernimmt dabei alle Aktiven und Passiven sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten der ALWWK.