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§ 3 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Überführung der ALWWK in die APK

Überführung
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§ 3 Überführungs-Dekret · Überführung der ALWWK in die APK

1. Die Aargauische Lehrerwitwen- und -waisenkasse (ALWWK) überführt ihre Mitglieder per 1. Januar 2004 in die APK.

2. Die APK übernimmt dabei alle Aktiven und Passiven sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten der ALWWK.

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