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§ 2 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Überführung der LPVK in die APK

Überführung
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§ 2 Überführungs-Dekret · Überführung der LPVK in die APK

1. Die durch die Personalvorsorgekasse für Lehrpersonen (LPVK) versicherten Lehrpersonen an der Volksschule werden per 1. Januar 2004 in die Aargauische Pensionskasse überführt.

2. Die Überführung erfolgt durch Einkauf gemäss den geltenden Versicherungsbedingungen der APK in der Höhe des Deckungsgrads unter Berücksichtigung der Schwankungsreserven der Kasse per 31. Dezember 2003.

3. Der Einkauf bemisst sich an der im Jahresabschluss 2003 von einem unabhängigen Experten bestätigten Höhe des Deckungsgrads.

4. Regierungsrat und APK regeln die Einzelheiten der Überführung sowie die finanzielle Abwicklung des vom Grossen Rat zu beschliessenden Finanzierungskonzepts in einem Vertrag.

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