413.310
CH-AG
§ 1 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Vorsorgeeinrichtung
Grundsatz
§ 1 Überführungs-Dekret · Vorsorgeeinrichtung
1. Die berufliche Vorsorge gemäss BVG für Lehrpersonen an der Volksschule wird ab 1. Januar 2004 durch die Aargauische Pensionskasse (APK) sichergestellt.
2. Der Regierungsrat regelt mit der APK Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie die Möglichkeiten der Ausweitung des Versichertenkreises durch Vertrag.