Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
413.310 CH-AG

§ 1 Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Vorsorgeeinrichtung

Grundsatz
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Überführungs-Dekret · Vorsorgeeinrichtung

1. Die berufliche Vorsorge gemäss BVG für Lehrpersonen an der Volksschule wird ab 1. Januar 2004 durch die Aargauische Pensionskasse (APK) sichergestellt.

2. Der Regierungsrat regelt mit der APK Ausnahmen von der Versicherungspflicht sowie die Möglichkeiten der Ausweitung des Versichertenkreises durch Vertrag.

Dekret über die Überführung der Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule in die Aargauische Pensionskasse (Überführungs-Dekret) - Vorsorgeeinrichtung § 2 Überführungs-Dekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →