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413.110 CH-AG

§ 11 Dekret über die Personalvorsorge für Lehrpersonen an der Volksschule (LPV-Dekret) - Zusatzrente

Übergangsbestimmungen
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§ 11 LPV-Dekret · Zusatzrente

1. Bis am 31. Juli 1999 zugesprochene Zusatzrenten und Zusatzkinderrenten werden nach den Bestimmungen des bisherigen Rechts beibehalten.

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