411.731
CH-AG
§ 8 Verordnung über die Mittel der Schulräte der Bezirke und die Entschädigung deren Mitglieder - Publikation und Inkrafttreten
§ 8 Verordnung über die Mittel der Schulräte der Bezirke und die Entschädigung deren Mitglieder · Publikation und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.