411.712
CH-AG
§ 5 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats - Publikation und Inkrafttreten
§ 5 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats · Publikation und Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. März 2007 in Kraft.