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§ 5 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats - Publikation und Inkrafttreten

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§ 5 Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder des Erziehungsrats · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. März 2007 in Kraft.

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