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411.251 GbVRpC CH-AG

§ 4 Gemeindebeteiligungsverordnung, GbV - Inkrafttreten

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§ 4 Gemeindebeteiligungsverordnung, GbV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

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