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§ 5 Dekret über die Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten (Gemeindebeteiligungsdekret, GbD) - Abwicklung der Beitragszahlungen

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§ 5 Gemeindebeteiligungsdekret, GbD · Abwicklung der Beitragszahlungen

1. Die Gemeinden und Gemeindeverbände haben ihre jährlichen Beiträge mit zwei Akontozahlungen jeweils im Mai und im November zu begleichen.

2. Die definitive Abrechnung erfolgt im Mai des folgenden Jahres basierend auf den effektiven Kostenansätzen einer Vollzeitstelle und der Anzahl gesprochener Vollzeitstellen bei den Lehrpersonen beziehungsweise eingesetzter Vollzeitstellen bei den Schulleitungen.

3. Beitragszahlungen von in der Abrechnungsperiode verfallenen Ressourcen werden den Gemeinden zurückerstattet.

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