411.250
GbDDPC
CH-AG
§ 3 Dekret über die Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten (Gemeindebeteiligungsdekret, GbD) - Ressourcen für die Schulleitungen
§ 3 Gemeindebeteiligungsdekret, GbD · Ressourcen für die Schulleitungen
1. ...
2. Der Regierungsrat legt nach Massgabe der Anzahl Schülerinnen und Schüler die Verteilung der Ressourcen auf die Gemeinden fest. Der weitergehende Personalaufwand wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vollumfänglich in Rechnung gestellt.