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§ 3 Dekret über die Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten (Gemeindebeteiligungsdekret, GbD) - Ressourcen für die Schulleitungen

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§ 3 Gemeindebeteiligungsdekret, GbD · Ressourcen für die Schulleitungen

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2. Der Regierungsrat legt nach Massgabe der Anzahl Schülerinnen und Schüler die Verteilung der Ressourcen auf die Gemeinden fest. Der weitergehende Personalaufwand wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vollumfänglich in Rechnung gestellt.

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