§ 2 Dekret über die Beteiligung der Gemeinden am Personalaufwand der Volksschulen und Kindergärten (Gemeindebeteiligungsdekret, GbD) - Berechnung
§ 2 Gemeindebeteiligungsdekret, GbD · Berechnung
1. Das zuständige Departement errechnet jährlich den für die Kostenverteilung massgebenden pauschalen Personalaufwand pro Vollzeitstelle in Bezug auf folgende Kategorien
a) * Kindergarten und Primarschule;
b) * ...
c) * Sekundarstufe I;
d) * ...
e) * ...
f) * ...
g) * Schulleitung.
h) * ...
2. Der Regierungsrat kann einzelne Funktionen im Volksschulbereich gemäss Einreihungsplan des Dekrets über die Löhne der Lehrpersonen (Lohndekret Lehrpersonen, LDLP) vom 24. August 2004 oder den Personalaufwand für spezielle Massnahmen ganz aus den Berechnungen herausnehmen, wenn dies im Gesamtinteresse der Volksschule liegt.
3. Der pauschale Personalaufwand pro Vollzeitstelle ergibt sich aus dem Personalaufwand der betreffenden Kategorie dividiert durch das Total Vollzeitstellen der betreffenden Kategorie im Kanton.
4. Der so errechnete pauschale Personalaufwand pro Vollzeitstelle wird proportional zur Anzahl gesprochener Vollzeitstellen bei den Lehrpersonen beziehungsweise eingesetzter Vollzeitstellen bei den Schulleitungen auf die Gemeinden und Gemeindeverbände verteilt.