411.215
CH-AG
§ 7 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen (Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen) - Verzicht auf Rückerstattung
Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen · Verzicht auf Rückerstattung
1. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtungszeit kann das Departement Bildung, Kultur und Sport aus wichtigen Gründen auf die Rückerstattung ganz oder teilweise verzichten.
2. Wichtige Gründe sind insbesondere Beendigung von Anstellungsverhältnissen in gegenseitigem Einvernehmen, infolge Invalidität oder Mutterschaft sowie Kündigungen im Sinne von § 11 Abs. 1 lit. a und b GAL.