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411.215 CH-AG

§ 4 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen (Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen) - Weiterbildungskosten

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen · Weiterbildungskosten

1. Die Weiterbildungskosten umfassen

a) Kurs- oder Seminargelder,

b) Lohnkosten während eines bezahlten Urlaubs, inklusive Sozialleistungen der Arbeitgeberseite,

c) Stellvertretungskosten.

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