411.215
CH-AG
§ 4 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen (Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen) - Weiterbildungskosten
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Weiterbildungsverordnung Lehrpersonen · Weiterbildungskosten
1. Die Weiterbildungskosten umfassen
a) Kurs- oder Seminargelder,
b) Lohnkosten während eines bezahlten Urlaubs, inklusive Sozialleistungen der Arbeitgeberseite,
c) Stellvertretungskosten.