Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.211 VALL CH-AG

§ 62 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Publikation von Änderungen

Schluss- und Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 62 VALL · Publikation von Änderungen

1. Änderungen dieser Verordnung, welche eine Verschlechterung der Stellung der Lehrpersonen mit sich bringen, sind vier Monate vor ihrem Inkrafttreten zu publizieren.

← § 53 VALL Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Geltungsbereich § 63 VALL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →