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411.211 VALL CH-AG

§ 52 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Aufhebung geltenden Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 52 VALL · Aufhebung geltenden Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung werden die Vollziehungsverordnung zum Dekret über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrer an öffentlichen Schulen (Vollziehungsverordnung zum Lehrerbesoldungsdekret) vom 17. Dezember 1971 und die Verordnung über das Verfahren zur Besetzung der Lehrstellen und zur Wahl der Lehrer an der Volksschule (Lehrerwahlverordnung) vom 14. September 1987 aufgehoben.

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