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411.211 VALL CH-AG

§ 45 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - b) Lohnanpassungen

Lohn
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§ 45 VALL · b) Lohnanpassungen

1. Massgebend für die Lohnentwicklung innerhalb des Erfahrungsanteils sind

a) die für die Erfahrungshonorierung verfügbare Lohnsumme;

b) * die individuelle Zuordnung zu einer Zone der Normalkurve gemäss § 6 Abs. 2 LDLP;

c) das pflichtgemässe Ermessen der Anstellungsbehörde in den Fällen von § 46 dieser Verordnung.

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