411.211
VALL
CH-AG
§ 45 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - b) Lohnanpassungen
Lohn
§ 45 VALL · b) Lohnanpassungen
1. Massgebend für die Lohnentwicklung innerhalb des Erfahrungsanteils sind
a) die für die Erfahrungshonorierung verfügbare Lohnsumme;
b) * die individuelle Zuordnung zu einer Zone der Normalkurve gemäss § 6 Abs. 2 LDLP;
c) das pflichtgemässe Ermessen der Anstellungsbehörde in den Fällen von § 46 dieser Verordnung.