411.211
VALL
CH-AG
§ 4 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Aufgaben und Kompetenzen der Anstellungsbehörden
Anstellungsbehörden und Schulleitungen
§ 4 VALL · Aufgaben und Kompetenzen der Anstellungsbehörden
1. Die Anstellungsbehörden haben folgende Aufgaben und Kompetenzen
a) Begründung und Auflösung des Anstellungsverhältnisses;
b) Festsetzung des Anfangslohns und Erlass weiterer Lohnverfügungen;
c) Ansetzung einer Bewährungszeit gemäss § 11 Abs. 1 lit. c und lit. d GAL;
d) weitere Kompetenzen gemäss dieser Verordnung.