Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.211 VALL CH-AG

§ 4 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Aufgaben und Kompetenzen der Anstellungsbehörden

Anstellungsbehörden und Schulleitungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 VALL · Aufgaben und Kompetenzen der Anstellungsbehörden

1. Die Anstellungsbehörden haben folgende Aufgaben und Kompetenzen

a) Begründung und Auflösung des Anstellungsverhältnisses;

b) Festsetzung des Anfangslohns und Erlass weiterer Lohnverfügungen;

c) Ansetzung einer Bewährungszeit gemäss § 11 Abs. 1 lit. c und lit. d GAL;

d) weitere Kompetenzen gemäss dieser Verordnung.

← § 3 VALL Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Geltungsbereich § 5 VALL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →