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411.211 VALL CH-AG

§ 38d Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Abweichungen von der Zeitplanung

Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
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§ 38d VALL · Abweichungen von der Zeitplanung

1. Aus persönlichen Zeiterfassungen können keine Ansprüche auf Überstundenkompensation oder Überstundenentschädigung abgeleitet werden.

2. Von der Schulleitung angeordnete und vom zuständigen Departement vorab zusätzlich bewilligte Überstunden werden auf das folgende Schuljahr übertragen oder ausbezahlt.

3. Es dürfen maximal 300 Stunden als Überstunden übertragen werden.

4. Die Überstundenentschädigung berechnet sich auf der Grundlage des für die jeweilige Funktion vorgesehenen Jahreslohns ohne Zulagen. Es werden keine Lohnzuschläge ausbezahlt.

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