411.211
VALL
CH-AG
§ 38c Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Zeitplanung
Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
§ 38c VALL · Zeitplanung
1. Die Schulen verfügen über ein bedarfsgerechtes Planungsinstrument zur Festlegung der in den verschiedenen Berufsfeldern zu erfüllenden Aufgaben und den dafür benötigten Zeitaufwand.