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411.211 VALL CH-AG

§ 38c Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Zeitplanung

Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
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§ 38c VALL · Zeitplanung

1. Die Schulen verfügen über ein bedarfsgerechtes Planungsinstrument zur Festlegung der in den verschiedenen Berufsfeldern zu erfüllenden Aufgaben und den dafür benötigten Zeitaufwand.

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