411.211
VALL
CH-AG
§ 38b Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Klassenlehrpersonen
Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
§ 38b VALL · Klassenlehrpersonen
1. Der zusätzlichen Aufgabe der Klassenlehrperson an der Volksschule und am Kindergarten ist mit einer entsprechenden zeitlichen Entlastung von 60 Stunden pro Schuljahr Rechnung zu tragen.