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411.211 VALL CH-AG

§ 38b Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Klassenlehrpersonen

Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
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§ 38b VALL · Klassenlehrpersonen

1. Der zusätzlichen Aufgabe der Klassenlehrperson an der Volksschule und am Kindergarten ist mit einer entsprechenden zeitlichen Entlastung von 60 Stunden pro Schuljahr Rechnung zu tragen.

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