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411.211 VALL CH-AG

§ 38 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Berufsfeld "Schule"

Berufsauftrag, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub
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§ 38 VALL · Berufsfeld "Schule"

1. Das Berufsfeld "Schule" umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche

a) * Mitwirkung an der allgemeinen Schul- und Unterrichtsentwicklung,

b) * institutionelle und vereinbarte individuelle Weiterbildung,

c) * Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen für die ganze Schule oder einzelne Stufen,

d) * Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen und Koordinationsanlässen,

e) * Teilnahme an der Öffentlichkeitsarbeit sowie an Schul- und Elternmitwirkungsanlässen.

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