Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.211 VALL CH-AG

§ 3 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Verfügungen

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 VALL · Verfügungen

1. In der Form der Verfügung werden erlassen

a) Einreihung in die Lohnstufe;

b) Festsetzung des Lohns und der Lohnzulagen;

c) Bewilligung für die Ausübung von Nebenbeschäftigungen und die Übernahme von öffentlichen Ämtern sowie die damit verbundenen Auflagen und Regelungen;

d) Entscheid über die Nichtgewährung von Dienstaltersgeschenken;

e) Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten gemäss § 21 dieser Verordnung;

f) * Anordnung einer vertrauensärztlichen Untersuchung oder eines Case Managements,

g) * Entscheid über die Nichtgewährung eines Weiterbildungsurlaubs zwecks individueller Weiterbildung.

← § 1a VALL Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Geltungsbereich § 4 VALL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →