411.211
VALL
CH-AG
§ 24 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Information und Mitsprache
Rechte und Pflichten der Lehrpersonen
§ 24 VALL · Information und Mitsprache
1. Lehrpersonen haben Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme ihres Arbeitgebers beziehungsweise ihrer Arbeitgeberin zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.