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411.211 VALL CH-AG

§ 24 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Information und Mitsprache

Rechte und Pflichten der Lehrpersonen
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§ 24 VALL · Information und Mitsprache

1. Lehrpersonen haben Anspruch auf eine schriftliche Stellungnahme ihres Arbeitgebers beziehungsweise ihrer Arbeitgeberin zu Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

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