§ 23 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch
§ 23 VALL · Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch
1. ...
2. Zuständig für das Gespräch mit den Mitgliedern der Schulleitungen sind die jeweiligen Anstellungsbehörden, für das Gespräch mit den Lehrpersonen die Schulleitung.
3. Soweit die interne Schulorganisation eine hierarchisch gestufte Führungsstruktur vorsieht, kann das Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergespräch auf die entsprechende Stufe delegiert werden, bei Assistenzpersonen und externen Fachpersonen auch an Lehrpersonen, die mit diesen zusammen arbeiten.
4. Auf Grund einer Vereinbarung mit der Lehrperson können in allen Fällen weitere Personen beigezogen werden.
5. Die wesentlichsten Punkte des Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergesprächs, insbesondere vereinbarte oder angeordnete Personalentwicklungsmassnahmen, sind schriftlich festzuhalten.