411.211
VALL
CH-AG
§ 16 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Kündigungsvorbehalt bei befristeten Verträgen
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 16 VALL · Kündigungsvorbehalt bei befristeten Verträgen
1. Befristete Verträge können mit einem Kündigungsvorbehalt vereinbart werden.