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411.211 VALL CH-AG

§ 16 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Kündigungsvorbehalt bei befristeten Verträgen

Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 16 VALL · Kündigungsvorbehalt bei befristeten Verträgen

1. Befristete Verträge können mit einem Kündigungsvorbehalt vereinbart werden.

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