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411.211 VALL CH-AG

§ 14 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Beendigungsarten

Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 14 VALL · Beendigungsarten

1. Das Anstellungsverhältnis endet durch

a) Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen;

b) Kündigung;

c) fristlose Auflösung;

d) Ablauf einer befristeten Anstellung;

e) * ...

f) Erreichen der Altersgrenze;

g) Auflösung infolge dauernder Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall;

h) Tod.

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