411.211
VALL
CH-AG
§ 14 Verordnung über die Anstellung und Löhne der Lehrpersonen (VALL) - Beendigungsarten
Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 14 VALL · Beendigungsarten
1. Das Anstellungsverhältnis endet durch
a) Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen;
b) Kündigung;
c) fristlose Auflösung;
d) Ablauf einer befristeten Anstellung;
e) * ...
f) Erreichen der Altersgrenze;
g) Auflösung infolge dauernder Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall;
h) Tod.