§ 5 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Positionsanteil
§ 5 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Positionsanteil
1. Der Positionsanteil basiert auf einer nach einheitlichen Kriterien vorgenommenen Funktionsbewertung, entspricht dem Minimum der jeweiligen Lohnstufe gemäss dem Lohnstufenplan (Anhang 1) und ergibt sich für jede Funktion aus der Funktionsstruktur (Anhang 2).
2. Die Funktionsbewertung berücksichtigt die für die jeweilige Funktion erforderlichen Fach-, Sozial-, Selbst- und Führungskompetenzen sowie die mit der Funktion verbundenen üblichen Beanspruchungen und Arbeitsbedingungen.
2bis. ...
3. Der Regierungsrat ordnet eine periodische Überprüfung des Gesamtgefüges nach Massgabe der in Absatz 2 erwähnten Kriterien und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation an. Ergeben sich daraus Änderungen der Funktionsstruktur oder des Lohnstufenplans, ist dem Grossen Rat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.