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411.210 LDLPDSEDSPL CH-AG

§ 43 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Vollzug

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 43 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Vollzug

1. Der Regierungsrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

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