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411.210 LDLPDSEDSPL CH-AG

§ 39 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Aufhebung geltenden Rechts

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 39 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Aufhebung geltenden Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieses Dekrets werden das Dekret über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Lehrer an den öffentlichen Schulen (Lehrerbesoldungsdekret I) vom 24. November 1971 und das Dekret über das Dienstverhältnis und die Besoldung der Fachlehrer, Lehrbeauftragten und Stellvertreter, die Entschädigung für die Schulämter, den freiwilligen Schulsport und die Überstunden an öffentlichen Schulen (Lehrerbesoldungsdekret II) vom 5. November 1991 aufgehoben.

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