411.210
LDLPDSEDSPL
CH-AG
§ 35 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Widerrechtliche Kündigung
Besondere Kostentragung
§ 35 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Widerrechtliche Kündigung
1. Verletzt eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband die Bestimmungen über die Auflösung des Anstellungsverhältnisses, hat sie beziehungsweise er die richterlich festgelegte Entschädigung direkt zu bezahlen.