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411.210 LDLPDSEDSPL CH-AG

§ 35 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Widerrechtliche Kündigung

Besondere Kostentragung
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§ 35 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Widerrechtliche Kündigung

1. Verletzt eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband die Bestimmungen über die Auflösung des Anstellungsverhältnisses, hat sie beziehungsweise er die richterlich festgelegte Entschädigung direkt zu bezahlen.

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