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§ 30 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Jahresarbeitszeit

Arbeitszeit
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§ 30 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Jahresarbeitszeit

1. Die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen entspricht grundsätzlich derjenigen des dem Personalgesetz unterstellten Staatspersonals.

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