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411.210 LDLPDSEDSPL CH-AG

§ 3 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Bemessungsbasis des Lohns

Lohnstruktur und individuelle Löhne
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§ 3 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Bemessungsbasis des Lohns

1. Der Lohn wird als Monatslohn ausbezahlt.

2. Der Monatslohn wird nach dem massgeblichen Jahreslohn und nach dem vereinbarten Beschäftigungsgrad festgelegt.

3. Bei Stellvertretungen, Pensen mit einem Beschäftigungsgrad von weniger als 20 % und stundenweiser Beschäftigung ohne zum Voraus fest vereinbarten Beschäftigungsgrad kann gestützt auf eine entsprechende Vereinbarung der Monatslohn auf der Basis der effektiv geleisteten Stunden berechnet werden. In diesen Fällen wird der Ferienanspruch anteilsmässig in Geldform ausbezahlt. Allfällige Lohnzahlungen unter besonderen Umständen gemäss §§ 19 ff. dieses Dekrets werden auf der Basis der durchschnittlichen monatlichen Stundenzahl der letzten maximal 12 Monate berechnet.

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