411.210
LDLPDSEDSPL
CH-AG
§ 16 Dekret über die Löhne der Lehrpersonen - Prämien
Lohnzulagen
§ 16 Lohndekret Lehrpersonen, LDLP · Prämien
1. Für ausserordentliche Leistungen, spezielle Arbeiten oder für besondere in der Freizeit und ausserhalb des Berufsauftrags geleistete Einsätze zugunsten der Schule können an einzelne Lehrpersonen sowie an Arbeitsteams Anerkennungsprämien ausgerichtet werden.
2. Die Prämien können in Form von Geldzahlungen, besoldetem Urlaub, Naturalien oder besonderen Personalentwicklungsmassnahmen gewährt werden.
3. Der Regierungsrat legt die Voraussetzungen und Kriterien für die Ausrichtung von Prämien fest.