411.200
GAL
CH-AG
§ 9 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Inpflichtnahme
Begründung, Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
§ 9 GAL · Inpflichtnahme
1. Mit der Unterzeichnung des Anstellungsvertrags verpflichten sich die Lehrpersonen auf Verfassung und Gesetz.