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411.200 GAL CH-AG

§ 9 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Inpflichtnahme

Begründung, Entstehung und Beendigung des Anstellungsverhältnisses
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§ 9 GAL · Inpflichtnahme

1. Mit der Unterzeichnung des Anstellungsvertrags verpflichten sich die Lehrpersonen auf Verfassung und Gesetz.

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