411.200
GAL
CH-AG
§ 48 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Publikation und Inkrafttreten
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 48 GAL · Publikation und Inkrafttreten
1. Dieses Gesetz wird nach Annahme durch das Volk in der Gesetzessammlung publiziert und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt.