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411.200 GAL CH-AG

§ 48 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Publikation und Inkrafttreten

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 48 GAL · Publikation und Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz wird nach Annahme durch das Volk in der Gesetzessammlung publiziert und vom Regierungsrat in Kraft gesetzt.

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