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411.200 GAL CH-AG

§ 36 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Gerichtliche Klage

Rechtsschutz
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§ 36 GAL · Gerichtliche Klage

1. Das Verwaltungsgericht beurteilt im Klageverfahren

a) vertragliche Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis;

b) Schadenersatzforderungen der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers gegen die Lehrperson und umgekehrt;

c) * ...

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