Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
411.200 GAL CH-AG

§ 22 Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Einschränkung von verfassungsmässigen Rechten

Rechte der Lehrpersonen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (55 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 22 GAL · Einschränkung von verfassungsmässigen Rechten

1. Soweit es zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung geboten ist, kann der Regierungsrat das Streikrecht beschränken oder aufheben.

← § 21 GAL Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL) - Geltungsbereich § 23 GAL →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →