405.112
CH-AG
§ 9 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Hauptzielgruppen
Beratungsangebote für Ausbildung und Beruf
§ 9 V Schuldienste · Hauptzielgruppen
1. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung steht Jugendlichen und Erwachsenen offen, die im Kanton Aargau Aufenthalt beziehungsweise zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Ausbildung absolvieren.
2. Die schul- und jugendpsychologische Beratung an der Sekundarstufe II steht Jugendlichen dieser Stufe offen, die im Kanton Aargau zivilrechtlichen Wohnsitz haben oder eine Ausbildung absolvieren.
3. Die Lehrpersonenberatung steht Lehrpersonen und Schulleitenden offen, die im Kanton Aargau arbeiten oder zivilrechtlichen Wohnsitz haben.