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405.112 CH-AG

§ 8 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Standorte

Schulpsychologischer Dienst
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§ 8 V Schuldienste · Standorte

1. Der Schulpsychologische Dienst führt Regionalstellen in Aarau, Baden, Bad Zurzach, Rheinfelden, Wohlen und Zofingen.

2. Das BKS legt das Einzugsgebiet der Regionalstellen fest. Dabei berücksichtigt es die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

3. Die Regionalstellen sorgen mit Aussenstellen für die Sicherstellung eines gleichwertigen und schulnahen Angebots.

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