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405.112 CH-AG

§ 5 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Obligatorische Abklärung

Schulpsychologischer Dienst
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§ 5 V Schuldienste · Obligatorische Abklärung

1. Vor folgenden Laufbahnentscheiden findet eine obligatorische Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst statt

a) * ...

b) Zuweisungen in Sonderkindergärten und Sonderschulen.

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