405.112
CH-AG
§ 5 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Obligatorische Abklärung
Schulpsychologischer Dienst
§ 5 V Schuldienste · Obligatorische Abklärung
1. Vor folgenden Laufbahnentscheiden findet eine obligatorische Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst statt
a) * ...
b) Zuweisungen in Sonderkindergärten und Sonderschulen.