405.112
CH-AG
§ 34 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Schulzahnprophylaxe
Schulzahnpflege
§ 34 V Schuldienste · Schulzahnprophylaxe
1. Die Schulzahnprophylaxe umfasst insbesondere die Instruktion der Zahnpflege und Informationen über gesunde Ernährung.
2. Im Kindergarten sowie in der ersten und zweiten Klasse der Primarschule stehen Instruktion und vorbeugende Massnahmen im Vordergrund. Ab der dritten Klasse wird vor allem über karies- und parodontal-prophylaktische Massnahmen informiert.
3. Die Schulzahnprophylaxe findet in der Regel mindestens vier Mal pro Schuljahr statt.