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405.112 CH-AG

§ 32 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Zweck

Schulzahnpflege
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§ 32 V Schuldienste · Zweck

1. Die Schulzahnpflege bezweckt die Bekämpfung der Zahnkrankheiten durch vorbeugende Massnahmen und jährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen.

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