405.112
CH-AG
§ 3 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Leistungsverträge
Kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen
§ 3 V Schuldienste · Leistungsverträge
1. Das BKS ist ermächtigt, Leistungsverträge mit den Anbietenden von kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstleistungen abzuschliessen.