Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
405.112 CH-AG

§ 3 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Leistungsverträge

Kinder- und jugendpsychiatrische Dienstleistungen
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§ 3 V Schuldienste · Leistungsverträge

1. Das BKS ist ermächtigt, Leistungsverträge mit den Anbietenden von kinder- und jugendpsychiatrischen Dienstleistungen abzuschliessen.

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