405.112
CH-AG
§ 25 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Entschädigung
Schulärztlicher Dienst und Vorsorgeuntersuchungen - Schulärztlicher Dienst
§ 25 V Schuldienste · Entschädigung
1. Die Schulärztin oder der Schularzt wird mit pauschal Fr. 250.- pro Stunde entschädigt.