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405.112 CH-AG

§ 18 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Fachliche Unterstützung, Beiträge

Schulsozialarbeit
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§ 18 V Schuldienste · Fachliche Unterstützung, Beiträge

1. Das BKS unterstützt die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter sowie die Schulträger in fachlichen Belangen.

2. Fachtagungen und Weiterbildungsveranstaltungen für Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, welche die Zusammenarbeit der Schulsozialarbeit mit der öffentlichen Schule betreffen, können vom Kanton mit Beiträgen unterstützt werden.

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