405.112
CH-AG
§ 17 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - e) Besondere Befugnisse
Beratungsangebote für Ausbildung und Beruf
§ 17 V Schuldienste · e) Besondere Befugnisse
1. ...
2. Die Leistungserbringenden haben im Rahmen der übertragenen Aufgaben Verfügungskompetenz.