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405.112 CH-AG

§ 17 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - e) Besondere Befugnisse

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§ 17 V Schuldienste · e) Besondere Befugnisse

1. ...

2. Die Leistungserbringenden haben im Rahmen der übertragenen Aufgaben Verfügungskompetenz.

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