405.112
CH-AG
§ 12 Verordnung über die Schuldienste (V Schuldienste) - Dokumentation, Aufbewahrung, Einsicht und Auskunft
Beratungsangebote für Ausbildung und Beruf
§ 12 V Schuldienste · Dokumentation, Aufbewahrung, Einsicht und Auskunft
1. Bezüglich Dokumentation, Aufbewahrung, Einsicht und Auskunft gilt § 7.