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403.155 VSGV CH-AG

§ 5 Schulgeldverordnung, VSGV - Betriebskostenanteil

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§ 5 Schulgeldverordnung, VSGV · Betriebskostenanteil

1. Der Betriebskostenanteil setzt sich zusammen aus dem Aufwand und dem Ertrag für die obligatorischen und fakultativen Angebote der Volksschule gemäss Schulgesetzgebung, insbesondere für die Schulanlagen, den Schulbetrieb und die Schulverwaltung.

2. Ausgenommen sind Abschreibungen, Baurechtszinsen für Grundstücke von Schulanlagen sowie Aufwände und Erträge, die lediglich Schülerinnen und Schüler der Standortgemeinden betreffen.

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