403.155
VSGV
CH-AG
§ 1 Schulgeldverordnung, VSGV - Geltungsbereich
§ 1 Schulgeldverordnung, VSGV · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für die Berechnung des Schulgelds in der Volksschule, die Schülerinnen und Schüler ausserhalb ihrer Aufenthaltsgemeinde besuchen.
2. Die Gemeinden können das Schulgeld abweichend von dieser Verordnung durch Gemeindevertrag oder im Rahmen eines Gemeindeverbands gemäss den §§ 72-82 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 regeln.