401.116
CH-AG
§ 9 V QS - Vertiefte Prüfung
Kantonale Qualitätskontrolle
§ 9 V QS · Vertiefte Prüfung
1. Die vertiefte Prüfung einer Schule wird durch ein vom BKS beauftragtes Prüfteam durchgeführt.
2. Das Prüfteam erstattet dem BKS einen detaillierten schriftlichen Bericht zu den Ergebnissen der vertieften Prüfung.